Aktuelle Besuchsregelung

Mit der 4. Novelle zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung entfällt seit 16.12.2022 der 3G-Nachweis für sämtliche Personen, die das Alten- und Pflegeheim bzw. die Tagesbetreuungseinrichtung betreten. 
Somit gelten aktuell folgende Regelungen für Besuche:

  • Besucher*innen und Begleitpersonen müssen keinen 3G-Nachweis mehr mitführen.

  • Das Tragen einer FFP2 Maske in geschlossenen Räumen
    sowie das Einhalten der Covid-19 Hygienemaßnahmen ist jedoch weiterhin verpflichtend.


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