Mit der 4. Novelle zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung entfällt seit 16.12.2022 der 3G-Nachweis für sämtliche Personen, die das Alten- und Pflegeheim bzw. die Tagesbetreuungseinrichtung betreten.
Somit gelten aktuell folgende Regelungen für Besuche:
- Besucher*innen und Begleitpersonen müssen keinen 3G-Nachweis mehr mitführen.
- Das Tragen einer FFP2 Maske in geschlossenen Räumen
sowie das Einhalten der Covid-19 Hygienemaßnahmen ist jedoch weiterhin verpflichtend.